Sitemap  |  

Partner-Links  |  

Impressum  |  

Datenschutz  |  

AGB & Nutzungsbedingungen  |  

Haftungsausschluss  |  

Kontakt  |  

Sie sind hier: 

>> Zukunft: Online Business  >> Online-Shops 

Online-Shops

Einen Onlineshop erstellen

Einen guten Onlineshop erstellen ist nicht so einfach

Einen Onlineshop erstellen oder erstellen zu lassen ist notwendig, wenn man Artikel im Internet verkaufen möchte. Ist der Onlineshop nicht gut gemacht, dann verkaufen sich die Waren schlecht.
Egal, ob Kleinunternehmer oder große Firma: Wer im Internet Waren anbieten möchte, muss einen Onlineshop erstellen. Wer dies nicht kann, findet Hilfe bei Programmierern. Aber einen Onlineshop zu erstellen ist keine leichte Sache, wenn man sich mit der Materie nicht auskennt. Man muss bereits ein wenig Erfahrung im Umgang mit dem Computer und mit einschlägigen Programmiersprachen haben. Selbstverständlich gibt es auch bereits fertige Vorlagen für Onlineshops. Doch möchte man diese wirklich auf seiner eigenen Internetpräsenz nutzen? Mit Sicherheit sind fertige Vorlagen ein gutes Muster, nach dem man arbeiten kann. Sie dienen wunderbar als Inspiration. Doch einfach ein fertiges Shopsystem zu übernehmen ist doch viel zu langweilig - schließlich kann das jeder. Und die Internetpräsenz, auf der die Waren verkauft werden sollen, soll doch schließlich möglichst einzigartig und etwas Besonderes sein! Mein Tipp ...

Wer einen Programmierer engagiert, sollte vor und während der Arbeit für den Onlineshop stets in Verbindung mit ihm stehen. Denn nur so kann dieser ganz konkrete Kundenwünsche erfüllen und nach bestem Gewissen schnell einen fertigen Onlineshop präsentieren, den er selbst erstellt hat. Einen Onlineshop erstellen dauert gar nicht so lange. Jedenfalls geht es flink, wenn man bereits Erfahrung mit dem Erstellen von Shops dieser Art gesammelt hat und weiß, was man tut. Es gibt diverse Programme, mit denen der Programmierer arbeiten kann. Zu jedem Programm gehört eine eigene Programmiersprache, die beherrscht werden muss. Als Programmvorlagen dienen meist Wordpress, Joomla und ähnliche Anwendungsprogramme. Damit man hinterher selbstständig seine Artikel in den Onlineshop einpflegen kann, sollte man dem Programmierer über die Schulter sehen und sich ein paar Dinge erklären lassen.

Hat man beim Onlineshop erstellen zugesehen, kann man schon behaupten, sich ein wenig auszukennen. Es ist nicht so, dass man gar nichts mitbekommt, wenn man bei der Arbeit zusieht! Viele Dinge bei der Shoperstellung sind kinderleicht - so auch das Einpflegen der Artikel. Es sollte genügen, wenn ein Profi ein bis zwei Mal vormacht, wie man die Waren in den Shopkatalog einpflegt. Danach solle man es selber können. Es ist bei fast jedem Shopsystem ähnlich und leicht erlernbar. Also viel Spaß beim Geld verdienen und viel Erfolg. Gerne kannst Du mir mal schreiben ob es "klappt" mit Deinem Online-Shop. Hier Kontakt

Kostenlos Open Source - Der FWP shop: lebendig, flexibel und leistungsstark!

Einen eigenen Onlineshop erstellen

Shopbetreiber-blog.de

Das shopbetreiber-blog.de ist die Informationsquelle für Online-Händler und ein Wegweiser durch das rechtliche Minenfeld e-Commerce. Mehr ...

webselling: 3 kostenlose Artikel laden und Sonderkonditionen nutzen
Olaf Groß am 4. Januar 2010
Themen: Lesetipps | 0 Kommentare
Zum Jahresbeginn können die Leser des shopbetreiber-blog von einer Aktion des Magazins webselling profitieren: Drei kostenlose Artikel zu den Themen „Ladezeiten optimieren“, „Keyword-Advertising“ und „Usability“ stellt die Redaktion zum kostenlosen Download bereit.
Nutzen Sie auch die Sonderkonditionen der webselling speziell für Leser des shopbetreiber-blog.Vollständigen Beitrag lesen »

LG Würzburg: Rechtsmissbrauch einer 4 Monate alten Limited
Martin Rätze am 2. Januar 2010
Themen: Abmahnungen, Neue Urteile | 0 Kommentare
Wenn eine Limited am 30.05.2008 gegründet wurde und bis September 2008 schon 20 Abmahnungen ausgesprochen hat, dann kann man schnell auf die Idee kommen, dass ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt. Das dachte sich auch einer der Abgemahnten.
Lesen Sie hier die Einschätzung des LG Würzburg.Vollständigen Beitrag lesen »

 

Druckbare Version