Werbung im Internet

Internet Werbung Einführung

Werbung begegnet uns im Internet in verschiedensten Formen auf Websites ("Pullwerbung") und in Form von E-Mails ("Push-Werbung"). Das werberechtliche Trennungs- und Kennzeichengebot, das uns aus den Printmedien bekannt ist (Stichwort „bezahlte Anzeige“), ist mit dem E-Commerce-Gesetz auch in das Internet eingezogen. § 6 E-Commerce-Gesetz (ECG) verpflichtet den Diensteanbieter dafür Sorge zu tragen, dass kommerzielle Kommunikation (Werbung und andere Marketingmethoden) und deren Auftraggeber klar und eindeutig als solche erkennbar ist. Dies bedeutet einerseits eine Trennung von redaktionellem Teil und Werbung und andererseits eine eindeutige Kennzeichnung von Werbung, wenn deren Charakter nicht ohnedies eindeutig ist. Außerdem müssen Zugaben, Preisausschreiben und Gewinnspiele eindeutig geregelt sein und die Bedingungen hiefür leicht zugänglich bereitgehalten werden. Man könnte dies auch als Transparenzgebot zusammenfassen.
Diese Regelungen beziehen sich nur auf kommerzielle Websites, die dem ECG unterliegen. Ab 1.7.2005 gilt aber darüber hinaus ein allgemeines Trennungsgebot nach § 26 MedienG.

Spezielle Werbemethoden im Internet

» Bannerwerbung
Beim Entwurf von Werbebannern wird die Werbebranche immer erfinderischer. Soweit Banner eindeutig als Werbung erkennbar sind, sind sie zulässig. Rechtswidrig werden sie aber, wenn sich Links zu den Seiten des Werbenden hinter scheinbar sachbezogenen Bildern befinden.

» Pop-Up-Fenster (Interstitials)
Dies sind Browserfenster, die beim Öffnen einer Website zusätzlich geöffnet werden und nur einen Teil des Bildschirms ausfüllen und meist Werbung enthalten. Dadurch, dass man sie erst wegklicken muss, werden sie häufig als lästig empfunden, was ihren Werbewert sehr mindert. Solche automatisch öffnenden Fenster können aber auch in Serie angeordnet werden, sodass der Benutzer nicht mehr mit dem Schließen der Fenster nachkommt und es zum Absturz des Browsers kommt. Bei dieser Technik geht es nur mehr darum, dem Inhaber dieser Seiten möglichst viele Werbeeinnahmen zu verschaffen.

» Keyword Advertising
Internet-Suchmaschinen finanzieren sich überwiegend aus Bannerwerbung. Dies sind Schaltflächen, deren Anklicken den Nutzer auf die Seite des Werbetreibenden führt. "Keyword Advertising" funktioniert in der Weise, dass bei Eingabe eines bestimmten Begriffs (Keyword) neben allen dazu gefundenen Internetseiten ein besonders hervorgehobener Werbebanner des Anbieters erscheint, der für diesen Service bezahlt.

» Keyword Buying
Dabei wird der Betreiber der Suchmaschine dafür bezahlt, dass jemand bei Eingabe bestimmter Suchbegriffe an erster Stelle oder zumindest weit vorne gelistet wird. Suchmaschinen zeigen die Trefferergebnisse in der Regel in Zehnerblöcken an. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Suchergebnis auch angeklickt wird, steigt, je weiter vorne das Ergebnis gelistet ist, da sich der Suchende ungerne durch unzählige Seiten mit Trefferergebnissen klickt. Das Suchergebnis kann zwar auch durch Optimierung der Seitengestaltung (Metatags, Überschriftenauswahl, Vorkommen von wichtigen Suchbegriffen) positiv beeinflusst werden, das versuchen aber alle Anbieter mehr oder minder; mit einem Rangkauf ist der optimale Rang gesichert. Derartige Praktiken sind für den Außenstehenden kaum feststellbar. Man kann nur hoffen, dass der Internetuser mit der Zeit Suchmaschinen, die derartige Praktiken verwenden, meidet - schließlich wird er mehr oder weniger betrogen, da nicht sachliche Kriterien über die Listung entscheiden. Rechtswidrig sind derartige Anzeigen unter dem Aspekt der Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt. Es wären daher auch Unterlassungsansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb denkbar.

» Meta-Tagging
Meta-Tags sind eine Beschreibung des Website-Inhalts im HTML-Code im Kopf der Seite, die im Browserfenster nicht angezeigt wird, aber für die Registrierung der Website durch Suchmaschinen von Bedeutung ist. Begriffe die dort aufscheinen, werden von Suchmaschinen bevorzugt indexiert. Rechtswidrig können Meta-Tags werden, wenn Begriffe verwendet werden, die auf der Website gar nicht vorkommen (Irreführung), oder die in fremde Marken- oder Kennzeichenrechte eingreifen.


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E-Mail Marketing: Effektive Werbung im Internet

E-Mail Marketing ist eine schnelle und effektive Möglichkeit, um seine Produkte bei bestehenden und neuen Kunden anzupreisen. Aber man muss auch darauf achten, nicht für einen Spammer gehalten zu werden. E-Mail Marketing kann eine der preisgünstigsten und dabei wirkungsvollsten Methoden sein, um potentielle Kunden auf die Firma und deren Produkte aufmerksam zu machen. Wenn man es richtig anstellt, spart man Zeit, Geld und Aufwand bei gleichzeitiger Gewinnmaximierung. Doch die Grenze zur Spam-Mail sind fließend, so dass man enorm aufpassen muss, um die Kunden nicht zu verärgern und abzuschrecken.

Beim E-Mail Marketing sollte man sich von Spams abgrenzen
Wie bei den meisten Werbemaßnahmen gibt es auch beim E-Mail Marketing Vor- und Nachteile. Als ausgesprochen positiv haben sich für die Firmen die kurzen Bearbeitungszeiten und das Erreichen von vielen Geschäftspartnern mit nur einem Klick erwiesen. Da bei einer E-Mail das Papier entfällt, das Porto und die langen Wege der Post, kann man seinen Newsletter oder die neuesten Angebote in Sekunden bei den Kunden haben.

Ein negativer Aspekt liegt vor allem darin begründet, dass selbst alteingesessene Geschäftspartner oftmals nicht zwischen unaufgefordert versandten Werbemails und Spam unterscheiden können. Da sich im Internet eine unüberschaubare Anzahl von unseriösen E-Mail-Absendern befindet, landen auch die „echten“ Marketing-Mails häufig im Papierkorb, der Ruf des Unternehmens kann sogar darunter leiden.

Werbung im Internet kann effektiv sein
Die Spammer, die mit ihren hunderttausend Mails am Tag die Postfächer verstopfen und mit halbseidenen Angeboten darauf bauen, dass die Kunden extrem einfältig sind, machen es seriösen Marketing Kampagnen schwer. Am günstigsten ist es da, wenn man bereits einen Kundenstamm hat, der sich nicht am E-Mail Marketing stört und den man auf diesem Wege benachrichtigen kann. Ähnlich verhält es sich auch beim Jobs Marketing. Bei auf Verdacht abgeschickten E-Mails sollte man darauf achten, dass der Empfänger auch wirkliches Interesse an dem Produkt haben könnte, um nicht so zu wirken, als ob man „auf gut Glück“ in alle Welt seine Werbung versendet – und damit wieder als Spammer gilt.



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