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Abzocke im » Internet
Betrug, Abzocke, Abofallen: Das Wichtigste im Überblick
Wenn Du dieses Kapitel liest, habst Du vermutlich auch gerade eine Rechnung oder Mahnung für einen dubiosen Internetdienst erhalten. Du bist verunsichert, vermutest Betrug, hast vielleicht sogar Panik. Und Du stellst Dir die Frage, was soll ich jetzt tun? Muss ich das wirklich bezahlen? Ist es bei jemandem schon weiter als bis zur Mahnung gegangen?
Muss ich Angst vor Inkasso, Schufa-Eintrag, Pfändung haben?
Muss ich einen Widerspruch schreiben? Soll ich Anzeige wegen Betrug erstatten?
Ich wollte widersprechen, aber die E-Mail kam als unzustellbar zurück. Und jetzt?
Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet. Ist das strafbar?
Die drohen mit hohen Kosten für mich. Stimmt das?
Kann ich mich einer Sammelklage gegen diese Abzocker anschließen?
Alle diese Fragen werde ich Dir nachfolgend beantworten. Sollten danach immer noch Unklarheiten bestehen, kannst Du gerne in diesem Forum fragen. Individuelle Rechtsberatung wird dort allerdings nicht geleistet.
Abofallen im Internet: die Kurzfassung
Zahle nicht, wenn Du Dich getäuscht, abgezockt oder betrogen fühlst! Wenn jemand von Dir Geld will, muss er nachweisen können, dass es zu einem Vertragsschluss zwischen ihm und Dir kam. Das wird schwierig bis unmöglich, wenn er auf seiner Internetseite im Kleingedruckten, im Fließtext, in den AGB oder am unteren Seitenrand versteckt hat, dass seine Dienstleistung etwas kosten soll - oder wenn er vorgetäuscht hat, dass sein Dienst kostenlos ist. In diesem Fall bist Du also fein raus - trotz aller Drohbriefe und gegensätzlicher Behauptungen. Unter 18? Dann entscheiden die Eltern! Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, müssen Deine Eltern mit dem Abschluss eines teuren (Abo-)Vertrags einverstanden sein. Sind Deine Eltern nicht einverstanden, besteht keine Zahlungspflicht. Das heißt nicht, dass Du dubiosen Firmen irgendwelche Altersnachweise oder Ausweiskopien schicken solltst - Du weißt ja gar nicht, ob diese Daten nicht auch missbraucht werden. Und nein: Eltern haften in diesem Fall nicht für ihre Kinder. Keine Angst vor Inkassofirma, Schufa-Eintrag, Zwangsvollstreckung oder Anwalt! Die Betreiber dubioser Internetdienste (also Internetseiten mit versteckten Kosten) schreiben viel und drohen viel.
Aber mehr als Rechnungen und Mahnungen (auch von Anwälten und Inkassobüros) kommt von Abzockern in aller Regel nicht. Sie wissen nämlich, dass sie nur verlieren können. Kein Angst vor Gerichtsprozessen! Bei hunderttausenden Fällen ist es nicht weiter gegegangen als bis zu fünf oder sechs Rechnungen und Inkassobriefen. In genau zwei Fällen klagten die Dienste-Betreiber - und verloren vor Gericht. Ein Mahnbescheid sagt gar nichts aus! Selbst wenn Du einen Mahnbescheid bekommen, ist das kein Grund zu Sorge oder Angst. Denn der Rechtspfleger, der beim Amtsgericht den Mahnbescheid erlassen hat, hat überhaupt nicht geprüft, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Das würde erst in einem Zivilprozess geprüft werden. Wichtig ist nur, dass Du den Mahnbescheid binnen 14 Tagen schriftlich widersprechst. Falsche Daten angegeben - ja und?
Wenn Du Dich mit falschem Namen bei einem - Deiner Meinung nach kostenlosen - Dienst anmeldst, handelt es sich nicht um Betrug. Und es droht Dir auch kein Strafverfahren - auch, wenn Abzocker das gerne behaupten. Widerrufsrecht verloren, weil schon irgendwelche Leistungen erbracht wurden? Von wegen. Der von Abzockern gerne mal angeführte § 312d BGB ist - eben wegen der vielen Abo-Abzocker - seit Mitte 2009 nicht mehr gültig. Seitdem gilt: Das Widerrufsrecht erlischt erst dann, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen - also Du - hin komplett erfüllt wurde. Kein unnötiger Briefwechsel! Wenn Du die Rechnung eines dubiosen Dienstes bekommen hast, kannst Du widersprechen. Aber lasse Dich bitte nicht auf laufende Schriftwechsel mit den Abzockern ein. Es bringt nichts. Und: Wenn eine Abzockerfirma Ihre wahren Daten (Name, Anschrift) nicht kennt, solltest Du diese auch bei weiteren - unnötigen - Briefwechseln nicht verraten.
Abofallen und Vertragsfallen im Internet: So funktionieren Sie
Die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen im Internet (das sind die Internetseiten mit großem Anmeldeformular und klein verstecktem Preis) verdienen ihr Geld damit, dass sie eine Seite zu irgendeinem Thema ins Internet stellen. Mitten darauf platzieren sie ein großes Anmeldeformular. Und versteckt im Kleingedruckten - oft ganz unten auf der Seite oder im Fließtext am Rand - schreiben sie, dass die Anmeldung Geld kostet.
Sobald sich jemand angemeldet hat (oder seine Daten durch technische Tricks eingetragen wurden), schicken die Anbieter dem Betroffenen eine Rechnung per Mail. Zahlt der Empfänger nicht, üben die Täter schriftlich Druck aus, um ihr Opfer zur Zahlung zu bewegen. Denn: Wenn auch nur ein paar Prozent der Rechnungsempfänger zahlen, hat sich das Modell für die Anbieter schon gelohnt. Betroffene sprechen in solchen Fällen dagegen gerne von Betrug.
Wenn dann die Rechnung kommt
Du hast von einem solchen dubiosen Anbieter eine Rechnung bekommen? Dann geht es Dir wie Millionen anderen Menschen seit Ende 2005, als die große Abzocke mit Vertragsfallen begann. Dabei muss man wissen: Rechnungen kann im Prinzip jeder verschicken - egal, ob die darin angemeldete Forderung nun berechtigt ist oder nicht. Auch das Format (Post, Mail, Fax) ist dabei ziemlich egal.
Merke:
Nur weil eine Rechnung kommt heißt das noch lange nicht, dass sie auch berechtigt ist.
Wenn Du der Meinung bist, dass die Geldforderung nicht berechtigt ist (weil Du Dich gar nicht angemeldet hast, weil es keinen Vertragsschluss gab, weil Du nicht klar und deutlich auf eine Kostenpflicht hingeweisen wurdst etc.), kannst Du der Rechnung einmal widersprechen - auf dem gleichen Weg, auf dem Du die Rechnung bekommen habst (also Mail oder Post/Einschreiben). Mehr müßt Du nicht tun.
Wundere Dich aber nicht: Einsprüche werden von den meisten dubiosen Anbietern nicht gelesen - oder nicht akzeptiert. Und ganz wichtig: Wenn ein dubioser Anbieter Deine - echte - Anschrift nicht kennt, solltest Du ihm diese auch in Deinem Widerspruch nicht unbedingt mitteilen. Wer einer Rechnung einmal widersprochen hat, muss danach gar nichts mehr tun - egal, wieviele Mahnungen in der gleichen Sache noch eintrudeln. Es reicht, dass man einmal widersprochen hat. Das ändert sich erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt (was in 99,999 Prozent der Fälle nicht passiert, aber auch kein Beinbruch wäre). Dann erst muss man wirklich reagieren. Dazu weiter unten aber mehr.
Muss man der Rechnung überhaupt widersprechen?
Dazu wirst Du von jedem eine andere Antwort hören. Das ist zwar unbefriedigend, aber es lässt sich nicht ändern. Aus folgendem Grund:
Die reine Lehre (die von seriösen Geschäftsleuten "auf der anderen Seite" ausgeht, nicht von dubiosen Anbietern) besagt, dass man einem ungewollten Vertrag widersprechen sollte, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Anderseits aber kommt regelmäßig kein Vertrag zustande, wenn man davon ausgehen darf, nur an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder sich kostenlos zu registrieren. Bei Abo- und Vertragsfallen im Internet gibt es daher keinen kostenpflichtigen Vertrag - und nichts, dem man widersprechen müsste. Damit erübrigt sich auch der Widerspruch.
Das ist etwas verwirrend, stimmt. Aber genau deshalb kann ich (und auch andere) Dir keine wirklich endgültige Antwort geben, ob man einer - sowieso unberechtigten - Rechnung von diesen Anbietern widersprechen muss. Einige Betroffene haben widersprochen und sind damit gut gefahren. Viele andere Betroffene haben sich einfach nicht gerührt - und passiert ist ihnen außer zig Mahnungen und Inkassobriefen auch nichts. Die Entscheidung liegt also weiterhin bei Dir.
Was ist, wenn man man Widerspruch einlegt, aber die Mail kommt als "nicht zustellbar" (MAILER-DAEMON) zurück?
Das ist nicht Dein Problem, sondern das Problem des Anbieters. Wer Geschäfte per Fernabsatz macht ist dafür verantwortlich, dass er auch für Korrespondenz erreichbar ist. Das hat schon 2002 das Kammergericht Berlin entschieden. Für Dich als Betroffenen heißt das: Es genügt, wenn Du Widerruf oder Kündigung auch wirklich abschickst. Erhältst du dann die Nachricht, dass Deine Mitteilung nicht zustellbar ist, hebe die Nachricht (Mail, Fax, Ausdruck) einfach nur gut auf. Um mehr mußt Du Dich dann nicht mehr kümmern.
Was ist, wenn "mein" Dienst bei der Anmeldung kostenlos war und mittlerweile kostenpflichtig wurde?
Nichts. “Eine kostenlose Mitgliedschaft in eine Kostenpflichtige umzuwandeln ist rechtlich nicht möglich ohne Zustimmung des Kunden“, stellt die Verbraucherzentrale Bayern ganz klar fest. Heißt: Wenn jemand einen kostenlosen Dienst plötzlich kostenpflichtig machen will, muss er dafür die ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Mitglieds haben, von dem er dann Geld haben will. Diese Zustimmung muss er notfalls auch beweisen können. Ohne Deine ausdrückliche Zustimmung kann und darf der Anbieter von Dir also kein Geld verlangen.
Als ich mich angemeldet habe, war garantiert kein Preis zu sehen. Wie kann ich das beweisen?
Müßt Du gar nicht. Webseiten sind nicht aus Stein gemeißelt. Die Betreiber können ihre Seiten, wenn sie möchten, im Minutentakt ändern. Das deutsche Zivilrecht ist in diesem Fall aber auf Seiten der Verbraucher. Heißt: Im Streitfall müssen nicht Sie beweisen, dass kein Preis zu sehen war. Sondern der Anbieter, der Geld von Dir will, muss beweisen, dass der Preis durchaus klar und deutlich zu sehen war.
Mahnung oder Zahlungserinnerung
Wenn die erste Rechnung nichts bewirkt hat, setzen gerade dubiose Anbieter auf ein ausgefeiltes Mahnwesen. Etwas anderes bleibt ihnen ja auch nicht übrig: Vor Gericht können sie nicht ziehen, weil sie dort höchstwahrscheinlich verlieren würden. Deshalb beginnen sie systematisch, Opfer unter Druck zu setzen in der Hoffnung, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz bezahlt.
Wenn Du schon der ersten Rechnung widersprochen hast, mußt Du Dich von einer späteren Mahnung nicht irritieren lassen - Du hast alles getan, was nötig sein könnte. Übrigens: Es ist völlig "normal", dass dubiose Anbieter Ihren Widerspruch nicht akzeptieren. Dabei werden sie in der Regel etwas von einem doch Vertragsschluss schreiben, von einer gespeicherten IP-Adresse die einen Vertragsschluss beweise (völliger Unfug) und möglicherweise auch ominöse Urteile zitieren. Lasse Dich auch davon nicht beeindrucken! Was Dich auch nicht wundern sollte: Auch Betroffene, die längst widersprochen haben, bekommen in vielen Fällen weiter Mahnungen und Drohbriefe. In ihren Mahnungen arbeiten die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen häufig mit üblen Drohungen. Und der Ton wird dabei immer schärfer. Die Rede ist dann oft von Schufa-Einträgen, Verlust der Kreditwürdigkeit, von drohenden Einträgen in Schuldnerverzeichnissen und Ermittlungen wegen Betrugs, sogar Gehaltspfändungen stünden angeblich ins Haus.
Aber: Nichts davon ist wahr!
Weder die Dienste-Anbieter selbst, noch ihre Anwälte oder Inkassofirmen können einfach so Konten pfänden oder Einträge bei der Schufa veranlassen. Dazu bräuchten sie erst einmal einen so genannten gerichtlichen Titel. Und den bekommen sie nicht so schnell - auch wenn sie gerne das Gegenteil behaupten. Dienste-Anbieter und Inkassofirmen, die leichtfertig mit Schufa-Einträgen drohen, können sogar von Opfern gerichtlich dazu gezwungen werden, solche Drohungen zu unterlassen: "Die "standardmäßige" Androhung einer "SCHUFA"-Meldung berechtigt den Erklärungsempfänger zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs aus §§ 1004 Abs. 1 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 1 GG, wenn nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden vorliegen", hat das Amtsgericht Plön (Urteil vom 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) festgestellt. Mehr ...
Akte 0X - Abzocke im Internet durch Abofallen
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Wenn Du diese Videos (mehr auf www.YouTube.com) alle angeschaut hast, dann weißt Du genau wie der Hase läuft, also keine Panik auf der Titanic, einfach locker bleiben und aussitzen .....
